Vor Beginn der Psychotherapie haben Du und ich die Möglichkeit, herauszufinden, ob die "Chemie" zwischen uns stimmt. Das ist ganz besonders wichtig, da dies notwendig ist, um eine vertrauensvolle und tragfähige Arbeitsbeziehung aufzubauen. Dazu finden "Probegespräche" statt. Dort kannst Du mir persönliche Sachen erzählen. Sicher werde ich Dir auch Fragen stellen (z. B. Warum Du zu mir in die Praxis kommst? Was sich verändern soll und was Du Dir wünschst.....). Zudem erkläre ich die weitere Vorgehensweise, und wir erarbeiten gemeinsam Therapieziele. Nach Absprache mit Dir, werde ich mich auch mit Deinen Eltern zu gemeinsamen Gesprächen verabreden.
Wenn wir uns für eine weitere Zusammenarbeit, eine Psychotherapie, entscheiden, dann müssen die verantwortlichen Erwachsenen einen Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten stellen. Ist das alles geklärt, treffen wir uns über mehrere Monate regelmäßig, meistens einmal in der Woche. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.
Verhaltenstherapie - und was ist das nun eigentlich?
In der Verhaltenstherapie wird beispielsweise davon ausgegangen, dass psychische Störungen auf einem erlernten Verhalten beruhen und somit auch wieder verlernt werden können. Unter Verhalten werden nicht nur nach außen hin sichtbare Handlungen, sondern auch innere Prozesse wie Denken und Gefühle verstanden. In der Therapie sollen Kinder und Jugendliche Verhaltensweisen, die sich negativ auf ihr Wohlbefinden auswirken, durch bestimmte Strategien wieder verlernen. Ziel ist, sich durch ein anderes Verhalten wieder wohler zu fühlen und mit seiner Umgebung (z. B. Gleichaltrige, Familie, Schule) besser zurechtzukommen.
Natürlich blickt man bei der Verhaltenstherapie auch auf die Bedingungen, die die Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beeinflussen. Schließlich hat ja jedes Verhalten auch einen Sinn - gute Gründe. Nur führt dieses eben manchmal zu Problemen.
Behandlungskosten
Die gesetzlichen Krankenkassen, Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Eine Überweisung zur Psychotherapie ist nicht erforderlich. Die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist einmal im Quartal ausreichend.
Bei privat versicherten Patienten sollte am besten im Vorfeld geprüft werden, ob im Versicherungsvertrag psychotherapeutische Leistungen mit versichert sind und was für eine Antragstellung notwendig ist. Die Krankenkasse gibt dazu Auskünfte.
Auch besteht die Möglichkeit, die psychotherapeutische Behandlung selbst zu bezahlen. Mein Honorar richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).